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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.02.2006 - 3 K 35/04   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.02.2006 - 3 K 35/04 (https://dejure.org/2006,35951)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.02.2006 - 3 K 35/04 (https://dejure.org/2006,35951)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 3 K 35/04 (https://dejure.org/2006,35951)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320

    Raumordnungsziel, "Soll"-Struktur, Abweichungsvoraussetzungen, Bestimmtheit,

    1.2.1 Mit dem Merkmal "in der Lage sein" des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden Anforderungen an die finanzielle, fachliche und rechtliche Fähigkeit des Vorhabenträgers gestellt (OVG MV vom 15.2.2006 -3 K 35/04 RdNr. 34; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 6. Aufl. 2010, RdNr. 18 zu § 12 BauGB; Gatz in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, RdNr. 8 zu § 12).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

    Soweit der Antragsteller die Verlässlichkeit der Durchführung in Frage stellt, die § 12 Abs. 1 BauGB voraussetzt ("bereit und in der Lage") - wobei hier nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit thematisiert worden ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, BauR 2006, 1432), sondern der Bereich u.a. der Verfügbarkeit der Grundflächen und der Möglichkeit der Fristeinhaltung (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.6.2004 - 3 K 31/03 -, NordÖR 2005, 216) -, hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung ergänzende Unterlagen beigebracht, wonach der Antragsteller seine Zweifel an der Abdeckung durch entsprechende Grundstücksverkaufsverträge nicht mehr ausdrücklich aufrecht erhalten hat.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Soweit der Antragsteller die Verlässlichkeit der Durchführung in Frage stellt, die § 12 Abs. 1 BauGB voraussetzt ("bereit und in der Lage") - wobei hier nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit thematisiert worden ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, BauR 2006, 1432), sondern der Bereich u.a. der Verfügbarkeit der Grundflächen und der Möglichkeit der Fristeinhaltung (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.6.2004 - 3 K 31/03 -, NordÖR 2005, 216) -, hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung ergänzende Unterlagen beigebracht, wonach der Antragsteller seine Zweifel an der Abdeckung durch entsprechende Grundstücksverkaufsverträge nicht mehr ausdrücklich aufrecht erhalten hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 3 K 321/17

    Baurechtliche Normenkontrolle -punktueller Abwägungsfehler

    Grundsätzlich geeignet sind auf das konkrete Projekt bezogene Finanzierungszusagen von Banken einschließlich entsprechender Fördermittelzusagen (Senatsurt. v. 15. Februar 2006 - 3 K 35/04 -, juris, Rn. 34).
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